Hausordnung
Das Zusammenleben vieler Personen auf engem Raum macht einige Regelungen unumgänglich. Es wird an die Einsicht und den guten Willen aller Schülerinnen und Schüler, Lehrkräften und Eltern appelliert, dazu beizutragen, dass die Beachtung der Hausordnung eine Selbstverständlichkeit wird.
Zudem enthält unser Schulvertrag als Grundregel „Respekt gegenüber Personen und Sachen“. Rücksichtnahme auf Personen, angemessene Kleidung sowie die gemeinsame Verantwortung für die Schuleinrichtung gehören zu unserem Grundverständnis.
- Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, pünktlich und regelmäßig am Unterricht und allen verpflichtenden Schulveranstaltungen teilzunehmen.
- Das Schulgebäude wird um 7:00 Uhr geöffnet. Aufenthaltsorte der Schülerinnen und Schüler sind bis zum Läuten (um 7:40 Uhr) nur die Eingangs-halle und das Atrium im Erdgeschoss. Ab 7:40 Uhr dürfen die Schülerinnen und Schüler zu dem Raum gehen, in dem sie in der 1. Stunde Unterricht haben (Klassenzimmer, Fachräume). Die Schülerinnen und Schüler sowie die in der 1. Stunde unterrichtende Lehrkraft sollen bereits um 7:50 Uhr im Unterrichtsraum sein. Unterrichtsbeginn der 1. Stunde ist um 7:55 Uhr. Das Betreten des Turnhallenbereiches geschieht auf Anweisung der jeweiligen Sportlehrkraft.
- Die Fahrräder sind auf den dafür vorgesehenen Plätzen vor dem West- bzw. Osttrakt bzw. an der Ostseite des Neubaus und im Fahrradkeller abzustellen, jedoch nicht auf dem Vorplatz beim Haupteingang und auch nicht auf dem Gehweg.
- Die Mitnahme jeglicher fahrbaren Spielgeräte in das Schulgebäude wie z.B. City-Roller, Skateboards und Longboards ist verboten.
- Jede Schülerin und jeder Schüler ist für die Sauberkeit des Gebäudes und für die Erhaltung der Ein-richtungsgegenstände und der Schulmöbel sowie der Medienausstattung mitverantwortlich. Bei Beschädigung ist Schadenersatz zu leisten.
- Damit andere Schülerinnen und Schüler nicht gefährdet und nicht verletzt werden, ist Schneeballwerfen, Raufen, u. Ä. untersagt. Gegenstände, die Anlass zur Gefährdung von Personen oder Störung des Unterrichts geben, werden abgenommen und in der Regel nur an die Erziehungsberechtigten herausgegeben.
- Die Nutzung von Mobiltelefonen und sonstigen digitalen Speichermedien ist im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände verboten. Des Weiteren ist die Nutzung von Mobiltelefonen und sonstigen digitalen Speichermedien bei schulischen Veranstaltungen, wie z. B. Schulfahrten, untersagt. Insbesondere sind damit sämtliche Ton-, Video-, Foto-, und sonstige Aufnahmen sowie deren Wiedergabe, das Verbreiten und Nutzen von Spielen untersagt.In folgenden Ausnahmefällen ist die Nutzung erlaubt:
- auf Veranlassung einer Lehrkraft im Unterricht zu unterrichtlichen Zwecken
- auf Veranlassung einer Lehrkraft in Ausnahmefällen zu sonstigen Zwecken, wie z. B. Benachrichtigung und Kommunikation mit den Eltern
- Jahrgangsstufe 10: In Freistunden in der Mensa und in der Bibliothek (NO33) zur Nutzung schulbezogener Informationen (z.B. Lernplattform, Recherche). Das Musikhören mit Kopfhörer ist in der Bibliothek erlaubt.
- Jahrgangsstufe 11, 12: Auf dem Schulgelände zur Nutzung schulbezogener Informationen (z.B. Vertretungsplan, Lernplattform, Recherche). Das Musikhören mit Kopfhörer ist in der Bibliothek und im Oberstufenzimmer erlaubt.
Das Silentiumgebot in der Bibliothek ist einzuhalten.
- Pausenregelung
- Kleine Pause (9:25 – 9:35 Uhr): Die Schülerinnen und Schüler halten sich vornehmlich in ihrem Klassenzimmer und dem angrenzenden Gang auf bzw. begeben sich zum Unterrichtsraum der folgenden Stunde.
- Große Pause (11:05 – 11:25 Uhr): Grundsätzlich sind alle Klassenzimmer von den Schülerinnen und Schülern zu verlassen, die Klassenzimmer werden abgesperrt.
Schülerinnen und Schüler der Unter- und Mittelstufe dürfen sich nicht im Westtrakt und im Nordosttrakt (Ausnahme Erdgeschoss) sowie im Direktoratsgang aufhalten.
Schülerinnen und Schüler der Unter- und Mittelstufe dürfen das Schulgelände nicht verlassen!
Beim 1. Gong um 11:20 Uhr haben die Schülerinnen und Schüler umgehend die Klassenzimmer aufzusuchen, so dass der Unterricht pünktlich um 11.25 Uhr beginnen kann. - Pause vor dem Nachmittagsunterricht (12:10 – 13:15 Uhr bzw. 12:55 – 14:00 Uhr):
Aufenthaltsbereiche sind nur das Atrium im Erdgeschoss des Osttraktes, das Freigelände sowie das Erdgeschoss im gesamten Schulhausbereich außer im Westtrakt. Alle Schülerinnen und Schüler haben sich so zu verhalten, dass sie den Unterricht in den angrenzenden Klassenräumen nicht stören.
Den Schülerinnen und Schülern ist es gestattet, das Schulgelände zu verlassen. Für die Schülerinnen und Schüler der offenen Ganztagsschule gilt eine spezielle Regelung.
- Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit ist ohne Genehmigung der Schulleitung aus Gründen der Aufsichtspflicht und der Bestimmungen der gesetzlichen Unfallversicherung untersagt.
(Ausnahme: Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen in den Pausen und in den Freistunden das Schulgelände verlassen) - Wenn der Unterricht später als 7:55 Uhr beginnt, gilt folgende Regelung: Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9, die trotzdem zur 1. Stunde kommen, werden in der Bibliothek beaufsichtigt. Schülerinnen und Schüler, die kurz vor Ende der 1. Stunde kommen, halten sich in der Eingangshalle auf. Zusätzlich kann von Schülerinnen und Schülern ab der 10. Klasse die Mensa von 7:40 – 12:00 Uhr und von 14:30 – 17:00 Uhr als Arbeitsraum genutzt werden. Vor 8.40 Uhr ist der Aufenthalt auf Treppen, Gängen und in Klassenzimmern nicht erlaubt.
- Während der Unterrichtszeit werden persönliche Anliegen von Schülerinnen und Schülern im Sekretariat nicht entgegengenommen. Wer dort etwas zu erledigen hat, möge das vor oder nach dem Unterricht und in den Pausen tun.
Eine Ausnahme gilt für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe: Sie können in Freistunden persönliche Anliegen im Sekretariat erledigen. - Am Schluss der letzten Unterrichtsstunde sind in den Klassenzimmern grobe Verunreinigungen zu beseitigen, die Stühle auf die Tische zu stellen, die Fenster zu schließen und die Beleuchtung auszuschalten.
Das Direktorat