Grundlagen der Leistungserhebung
Die Neufassung der Gymnasialen Schulordnung (GSO) hat Formen und Verfahren der Leistungserhebung verändert und den Schulen größere Freiräume für die eigene Gestaltung eröffnet.
Für alle bayerischen Gymnasien gilt grundsätzlich:
- „Große Leistungsnachweise“ (§ 21 und 22 GSO). Das sind in der Regel Schulaufgaben. Pro Fach kann in jeder Jahrgangsstufe jedoch höchstens eine Schulaufgabe durch andere gleichwertige Leistungen, z. B. mündliche Prüfungen in den modernen Fremdsprachen oder zentrale Leistungstests, ersetzt werden.
- „Kleine Leistungsnachweise“ (§ 21 und 23 GSO) . Dazu gehören
- Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, fachliche Leistungstests, Praktikumsberichte, Projekte sowie mündliche und praktische Leistungen.
In allen Vorrückungsfächern sollen mündliche und schriftliche Leistungsnachweise gefordert werden, die sich auch auf das Grundwissen beziehen sollen (§ 21 GSO).
In Absprache mit dem Schulforum wurden folgende, die GSO ergänzende Vereinbarungen für das Humboldt-Gymnasium Vaterstetten getroffen:
- Durch eine regelmäßige Erteilung von Hausaufgaben (s. Anlage I) und eine gleichmäßige Verteilung der Leistungserhebungen über das ganze Schuljahr sollen die Schüler zu einer kontinuierlichen Beschäftigung mit allen Fächern angehalten werden. Aus diesem Grund ist die Zahl der prüfungsfreien Tage auf wenige Ausnahmen beschränkt.
- An Tagen mit großen Leistungsnachweisen oder Kurzarbeiten werden keine kleinen schriftlichen Leistungsnachweise erhoben. Diese Regelung gilt auch für Tage mit Jahrgangsstufentests.
- Am jeweils ersten Schultag nach den Ferien finden in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 keine Leistungserhebungen statt. In der Oberstufe dürfen aber Leistungserhebungen erfolgen.
- Jahrgangsstufentests sollen in geeigneter Weise vorbereitet werden.
- An den letzten beiden Schultagen vor den Weihnachtsferien werden in den Jahrgangsstufen 5-10 grundsätzliche keine Schulaufgaben geschrieben.
- Schülerinnen und Schüler können situationsabhängig nach krankheitsbedingten Fehltagen über den Lernstoff der zuletzt besuchten Fachstunde ausgefragt werden.
- Schülerinnen und Schüler müssen auch unmittelbar nach der Teilnahme an einem Austausch sowie während des Gegenbesuchs an Leistungserhebungen teilnehmen.
- Kleine Leistungsnachweise sind auch in den Vertretungsstunden möglich, die bis 12.10 Uhr am Vortag bekanntgegeben worden sind.
- Mehrere kleine Tests (mit Ansage) anstelle von Extemporalien sind möglich. Anzahl (Frequenz) und Inhalte sind in den Fachschaften abzustimmen. Ca. 75% der Tests (mit den besten Ergebnissen) aus einer entsprechend große Anzahl – z.B. pro Halbjahr vier Tests – können gewertet werden.
- Schriftliche Abfragen mit teilweise ausgewählter sowie freiwilliger Abgabe und verpflichtender Bewertung sind möglich.
- Umfangreichere (Zeitumfang allerdings maximal 20 Minuten) Tests mit Ankündigung anstelle von Extemporalien können abgehalten werden.
- Lernen durch Lehren anhand festgelegter Kriterien ist möglich.
- Präsentationen und Projektarbeiten, auch in Gruppen, können als Leistungserhebungen gewertet werden.
- Ebenso können Portfolioarbeiten als Leistungserhebung gewertet werden.
- Um abgeschlossene und in sich homogene Stoffgebiete prüfen zu können, ist es grundsätzlich möglich, in Stegreifaufgaben die Lerninhalte der letzten zwei Unterrichtsstunden abzufragen.
- Kurzarbeiten erstrecken sich maximal über die Lerninhalte der letzten zehn Unterrichtsstunden und werden bei der Notenbildung in den Jahrgangsstufen 5-10 grundsätzlich doppelt so hoch gewichtet wie Stegreifaufgaben.
Die Anzahl und Art der „Großen Leistungsnachweise“ sind in der Anlage II zusammengefasst.
Anlage I: Hausaufgabenkonzept
Hausaufgaben werden gestellt, um den Lernstoff einzuüben und um neu Gelerntes zu überprüfen, zu vervollständigen oder zu vertiefen. Sie dienen zur Entwicklung der Selbständigkeit und zur Förderung von die Persönlichkeit stärkenden Haltungen wie Ausdauer, Selbstdisziplin, Fleiß und Interesse an den Lerngegenständen.
Die Hausaufgaben sollen so gestellt werden, dass sie von Schülerinnen und Schülern mit durchschnittlichem Leistungsvermögen in angemessener Zeit selbständig erledigt werden können. In der Unterstufe sollen zwei Stunden Arbeitszeit nicht überschritten werden. Die Lehrkräfte besprechen die Hausaufgaben regelmäßig und kontrollieren ihre Erledigung stichpunktartig.
In den Kernfächern werden regelmäßig schriftliche Hausaufgaben erteilt. In Nebenfächern, in denen in der Regel mündliche Hausaufgaben aufgegeben werden, können gelegentlich nach Bedarf auch schriftliche Hausaufgaben erteilt werden. Insbesondere sind in der 7. Klasse in Physik, im Rahmen des Faches Natur und Technik, schriftliche Hausaufgaben notwendig. Die Schülerinnen und Schüler werden von jeder Lehrkraft darauf hingewiesen, dass Hausaufgaben einen unerlässlichen Teil der Erarbeitung des Stoffes darstellen und dass mündliche Hausaufgaben genauso ernst zu nehmen sind wie schriftliche.
Bei häufigem Vergessen der Hausaufgaben informieren die Lehrkräfte die Eltern. Zum Nachholen der Aufgaben können Nacharbeiten erteilt werden. Der Lernstoff, der in versäumten Unterrichtsstunden besprochen wurde, muss zeitnah selbständig nachgeholt werden.
Sonntage, Feiertage und Ferien werdengrundsätzlich von Hausaufgaben frei gehalten. An Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht gibt es in der Unter- und Mittelstufe keine schriftlichen Hausaufgaben für den nächsten Schultag.
Es besteht auch die Möglichkeit, Wochenplanarbeit durchzuführen.
Die Schüler führen ein Hausaufgabenheft, in das jeder Lehrer schriftliche und mündliche Hausaufgaben eintragen lässt. In der Unter- und Mittelstufe werden die Hausaufgaben von den Schülern auf der Seitentafel des Klassenzimmers notiert.
Der Klassleiter fungiert als Koordinator. Er kontrolliert den Umfang der Hausaufgaben in enger Zusammenarbeit mit den in der Klasse unterrichtenden Fachlehrern.
Anlage II: Anzahl der großen Leistungsnachweise
Fach/Jgst. |
5 |
6 |
7 |
8 |
9 |
10 |
10 Einf. |
Deutsch |
43 |
41 |
4 |
41 |
46 |
3 |
4 |
Englisch |
4 |
4 |
34 |
3 |
34 |
32 |
410 |
Französisch II |
- |
4 |
4 |
4 |
34 |
3 |
- |
Französisch III |
- |
- |
- |
4 |
44 |
4 |
4 |
Latein I |
4 |
4 |
3 |
3 |
3 |
38 |
- |
Latein II |
- |
4 |
4 |
4 |
3 |
38 |
- |
Italienisch |
- |
- |
- |
45 |
4 |
45 |
- |
Spanisch |
- |
- |
- |
- |
- |
49 |
49 |
Mathematik |
4 |
4 |
4 |
3 |
4 |
3 |
4 |
Physik |
- |
- |
- |
2 |
2 |
2 |
2 |
Chemie |
- |
- |
- |
27 |
27 |
27 |
2 |
1 Ersatz der 4. Schulaufgabe Deutsch durch zwei Leistungstests (Jahrgangsstufentest und interner Test)
2 Ersatz einer Schulaufgabe durch zwei Leistungstests, ausgenommen Einführungsklasse (Jahrgangsstufentest plus zentral gestellter Test am Jahresende)
3 Ersatz einer Schulaufgabe durch einen Grammatiktest
4 Ersatz einer Schulaufgabe durch eine mündliche Prüfung (E,F)
5 Ersatz einer Schulaufgabe durch eine mündliche Prüfung (It)
6 Ersatz einer Schulaufgabe durch eine mündliche Prüfung (D)
7 Nur im naturwissenschaftlichen Zweig
8 Ersatz der 3. Schulaufgabe (Dichtungsschulaufgabe) durch eine mündliche Schulaufgabe (L)
9 Ersatz der vierten Schulaufgabe durch eine mündliche Leistungserhebung
10 Ersatz einer schriftlichen Schulaufgabe durch eine mündliche Schulaufgabe nur in der Einführungsklasse