Grundlagen der Leistungserhebung
Die Neufassung der Gymnasialen Schulordnung (GSO) hat Formen und Verfahren der Leistungserhebung verändert und den Schulen größere Freiräume für die eigene Gestaltung eröffnet.
Für alle bayerischen Gymnasien gilt grundsätzlich:
- „Große Leistungsnachweise“ (§ 21 und 22 GSO). Das sind in der Regel Schulaufgaben. Pro Fach kann in jeder Jahrgangsstufe jedoch höchstens eine Schulaufgabe durch andere gleichwertige Leistungen, z. B. mündliche Prüfungen in den modernen Fremdsprachen oder zentrale Leistungstests, ersetzt werden.
- „Kleine Leistungsnachweise“ (§ 21 und 23 GSO) . Dazu gehören
- Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, fachliche Leistungstests, Praktikumsberichte, Projekte sowie mündliche und praktische Leistungen.
In allen Vorrückungsfächern sollen mündliche und schriftliche Leistungsnachweise gefordert werden, die sich auch auf das Grundwissen beziehen sollen (§ 21 GSO).
In Absprache mit dem Schulforum wurden folgende, die GSO ergänzende Vereinbarungen für das Humboldt-Gymnasium Vaterstetten getroffen:
- Durch eine regelmäßige Erteilung von Hausaufgaben (s. Anlage I) und eine gleichmäßige Verteilung der Leistungserhebungen über das ganze Schuljahr sollen die Schüler zu einer kontinuierlichen Beschäftigung mit allen Fächern angehalten werden. Aus diesem Grund ist die Zahl der prüfungsfreien Tage auf wenige Ausnahmen beschränkt.
- An Tagen mit großen Leistungsnachweisen oder Kurzarbeiten werden keine kleinen schriftlichen Leistungsnachweise erhoben. Diese Regelung gilt auch für Tage mit Jahrgangsstufentests.
- Am jeweils ersten Schultag nach den Ferien finden in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 keine Leistungserhebungen statt. In der Oberstufe dürfen aber Leistungserhebungen erfolgen.
- Jahrgangsstufentests sollen in geeigneter Weise vorbereitet werden.
- An den letzten beiden Schultagen vor den Weihnachtsferien werden in den Jahrgangsstufen 5-10 grundsätzliche keine Schulaufgaben geschrieben.
- Schülerinnen und Schüler können situationsabhängig nach krankheitsbedingten Fehltagen über den Lernstoff der zuletzt besuchten Fachstunde ausgefragt werden.
- Schülerinnen und Schüler müssen auch unmittelbar nach der Teilnahme an einem Austausch sowie während des Gegenbesuchs an Leistungserhebungen teilnehmen.
- Kleine Leistungsnachweise sind auch in den Vertretungsstunden möglich, die bis 12.10 Uhr am Vortag bekanntgegeben worden sind.
- Mehrere kleine Tests (mit Ansage) anstelle von Extemporalien sind möglich. Anzahl (Frequenz) und Inhalte sind in den Fachschaften abzustimmen. Ca. 75% der Tests (mit den besten Ergebnissen) aus einer entsprechend große Anzahl – z.B. pro Halbjahr vier Tests – können gewertet werden.
- Schriftliche Abfragen mit teilweise ausgewählter sowie freiwilliger Abgabe und verpflichtender Bewertung sind möglich.
- Umfangreichere (Zeitumfang allerdings maximal 20 Minuten) Tests mit Ankündigung anstelle von Extemporalien können abgehalten werden.
- Lernen durch Lehren anhand festgelegter Kriterien ist möglich.
- Präsentationen und Projektarbeiten, auch in Gruppen, können als Leistungserhebungen gewertet werden.
- Ebenso können Portfolioarbeiten als Leistungserhebung gewertet werden.
- Um abgeschlossene und in sich homogene Stoffgebiete prüfen zu können, ist es grundsätzlich möglich, in Stegreifaufgaben die Lerninhalte der letzten zwei Unterrichtsstunden abzufragen.
- Kurzarbeiten erstrecken sich maximal über die Lerninhalte der letzten zehn Unterrichtsstunden und werden bei der Notenbildung in den Jahrgangsstufen 5-10 grundsätzlich doppelt so hoch gewichtet wie Stegreifaufgaben.