Stiftung Eliteförderung
Im Jahr 2003 – vierzig Jahre nach Unterzeichnung des Élysée-Vertrags über die Zusammenarbeit zwischen Frankreich und Deutschland – gründete das Baldhamer Ehepaar Danièlle und Dr. Franzjosef Höfler eine Stiftung zur Förderung besonderer Leistungen der Schüler des Humboldt-Gymnasiums Vaterstetten in den Schulfächern Deutsch und Französisch.
Durch die Herkunft von Danièlle Höfner hatte das Ehepaar enge Beziehungen zu Frankreich und es lag ihm am Herzen, die Verständigung zwischen den beiden Ländern zu fördern und die in Deutschland vielfach unterschätzte Bedeutung der französischen Sprache im europäischen Wirtschaftsraum zu unterstreichen. Dazu kam die Überzeugung, dass besondere schulische Leistungen in Deutschland von der Allgemeinheit häufig nicht ausreichend gewürdigt werden.
Die Stiftung wurde als gemeinnützige Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet und erhielt bei der genehmigenden Behörde, der Regierung von Oberbayern, den Namen „Stiftung Eliteförderung“. Als Stiftungsorgane wurden ein Vorstand und ein Stiftungsrat eingesetzt. Vorstandsmitglieder sind der Landrat des Landkreises Ebersberg, Robert Niedergesäß und Frau Sabine Schwaiger, Schulleiterin des Humboldt-Gymnasiums.
Der Stiftungsrat besteht aus dem ehemaligen Schulleiter des Humboldt-Gymnasiums, Rüdiger Modell (Vorsitzender), Josef Biesenberger und Frau Dr. Elisabeth Mundelius, Mitarbeiterin in der Schulleitung des Humboldt-Gymnasiums.
Die Stiftung Eliteförderung fördert entsprechend ihrer Satzung besondere Leistungen in den Fächern Deutsch und Französisch und will die Schülerinnen und Schüler dadurch zur Wahrnehmung kultureller Angebote und zu einer akademischen Ausbildung ermuntern. Die Würdigung der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt durch Urkunden und je nach Jahrgangsstufe durch Sachgeschenke, die Organisation von Studiengruppenreisen oder Gutscheine für kulturelle Veranstaltungen. Die besten Abiturienten in Deutsch und Französisch erhalten Zuschüsse zur Finanzierung eines Studiums.
In jedem Schuljahr stehen der Stiftung Eliteförderung ca. 35.000,- € für Fördermaßnahmen zur Verfügung.Frau Dr. Elisabeth Mundelius, Mitarbeiterin in der Schulleitung des Humboldt-Gymnasiums.
Robert Niedergesäß
Landrat
Sabine Schwaiger
Schulleiterin
- Verleihung der Stiftungspreise der Jgst. 6-11
- Verleihung der Abiturpreise am im Rahmen der Verleihung der Abiturzeugnisse
Rüdiger Modell (Vorsitzender)
Josef Biesenberger
Dr. Elisabeth Mundelius
Für die Durchführung der Maßnahmen zur Förderung besonderer Leistungen stehen der Stiftung Zinsen und Dividenden aus dem Stiftungskapital zur Verfügung. Seit der Gründung wurden in die Anerkennung besonderer Leistungen in den Schulfächern Deutsch und Französisch sowohl beim Abitur als auch für die übrigen Jahrgangsstufen mehr als 300.000,- € investiert und zwar in Buchgeschenke für die Unterstufe, Studiengruppenreisen für die Mittelstufe und die 11. Jahrgangsstufe, sowie Gutscheine für die Q12 sowie finanzielle Beihilfen an besonders erfolgreiche Abiturientinnen und Abiturienten zur Finanzierung eines Hochschulstudiums. Die in jedem Jahr zur Verfügung stehenden Fördermittel betragen mehr als 30.000€.
Die einwöchigen Studiengruppenreisen führten die Preisträger der Mittelstufe im Fach Deutsch in wichtige Kulturzentren wie beispielsweise Hamburg, Weimar, Prag, Wien und Zürich. Die Preisträger im Fach Französisch konnten in den letzten Jahren an Studiengruppenreisen nach Paris, Bordeaux und Toulouse teilnehmen. Das Ziel der 11. Jahrgangsstufe ist die Leipziger Buchmesse.
Die Gutscheine für die Schülerinnen und Schüler der Q12 können verwendet werden für den Besuch kultureller Veranstaltungen wie beispielsweise klassische Konzerte, Theateraufführungen oder für Museumsbesuche. Unsere besten Abiturientinnen und Abiturienten in den Schulfächern Deutsch und Französisch erhalten Gutscheine für Studiumsprämien in Höhe von bis zu 2000,- €.
Die Preise der Jahrgangsstufen 6 bis 12 werden in feierlichem Rahmen am Ende des Schuljahres, die der Abiturientinnen und Abiturienten während der Abiturfeier vom Vorsitzenden des Stiftungsrats, Herrn Rüdiger Modell und dem Vorstand, Herrn Landrat Robert Niedergesäß und Frau Sabine Schwaiger, verliehen.
1. Unterstufe, 5. – 7. Klasse
1.1. Deutsch
Gefördert werden pro Schuljahr maximal 30 Schülerinnen und Schüler. Voraussetzung ist ein Notendurchschnitt
von höchstens 1,9. Bei Notengleichstand wird der Gesamtdurchschnitt aller Noten der Betreffenden im jeweili
gen Schuljahr mit herangezogen.
Der Förderpreis besteht aus einer die Leistungen im Schuljahr ehrenden Urkunde sowie einem Buchgutschein.
Für das zur Verfügung stehende Budget gilt die Entscheidung des Stiftungsrats aus dem Vorjahr als fortgeschrie
ben, falls die Zeitspanne zwischen Verabschiedung des vorläufigen Gesamtbudgets und Beschaffung der Förder
mittel nicht ausreichen sollte.
1.2. Französisch
Gefördert werden maximal 20 Schülerinnen und Schüler. Auswahlkriterium ist ein Notendurchschnitt von höchs
tens 1,5. Bei Notengleichstand wird der Gesamtdurchschnitt aller Noten der Betreffenden im jeweiligen Schuljahr
mit herangezogen. Der erforderliche Notendurchschnitt spiegelt die Tatsache wider, dass er in der Anfangsphase
des Fremdsprachenunterrichts leichter erreichbar ist als im Fach Deutsch.
Der Förderpreis besteht aus einer Urkunde (siehe 1.1.) sowie aus einem Buchgutschein. Für die Budgetbestim
mung gilt 1.1. gleichermaßen.
2. Mittelstufe, 8. – 10. Klasse
2.1. Deutsch
Gefördert werden pro Jahr die zehn besten Schülerinnen und Schüler aus den drei Jahrgängen. Der Notendurch
schnitt im Fach Deutsch darf höchstsens 1,7 betragen. Bei Notengleichstand wird der Gesamtdurchschnitt aller
Noten der Betreffenden im jeweiligen Schuljahr mit herangezogen. Die Ehrung erfolgt durch Urkundenverleihung
in feierlichem Rahmen und Teilnahme an einer von der Schule organisierten Studiengruppenpreise. Bei Teilnah
meverhinderung einzelner erfolgt ein Nachrücken der nächstbesten Schüler. Die Reise muss im Reiseziel und in
ihrem Programm deutliche Bildungsinhalte der deutschen Sprache und Kultur haben. Reiseziel und -programm
sollen sich erst nach 3 Jahren wiederholen, um eventuelle Mehrfachteilnahmen durch Einzelne zu vermeiden. Für
interessante Bildungsinhalte im Fach Deutsch bieten sich Reisen nach Weimar, Leipzig, Dresden und Wien an. Die
Reisen sind in ihrem wesentlichen Inhalt zusammen mit einer Kostenschätzung zur vorläufigen Budgetbestim
mung in der Januarsitzung und mit dem detaillierten Programm sowie der endgültigen Kostenplanung spätestens
am 1. Juli dem Stiftungsrat zur Verabschiedung vorzulegen.
2.2. Französisch
Gefördert werden die zehn besten Schülerinnen und Schüler der drei Jahrgänge durch Urkundenverleihung in
feierlichem Rahmen und Bekanntgabe als Kandidaten für die Studiengruppenreise nach Frankreich. Maßgebend
für ihre Ermittlung sind die im Laufe des Schuljahres erzielten Durchschnittsnoten im Fach Französisch. Der No
tendurchschnitt im Fach Französisch darf höchstsens 1,7 betragen. Bei Notengleichstand wird der Gesamtnoten
durchschnitt aller Noten der Betreffenden im jeweiligen Schuljahr herangezogen. Sollten mehr als zehn Schüle
rinnen und Schüler einen Notendurchschnitt von 1,00 erzielen, erhalten sie alle eine Urkunde. Gegebenenfalls
wird versucht, die Zahl der Plätze für die Studiengruppenreise anzupassen. Bei Teilnahmeverhinderung einzelner
erfolgt ein Nachrücken der nächstbesten Schüler. Die Reise soll in ihrem Reiseziel und im Programm darauf aus
gerichtet sein, den Schülern einen vertieften Zugang zur französischen Sprache und Kultur zu vermitteln. Auch
hier gilt, dass sich das Reiseziel frühestens nach 3 Jahren wiederholen soll.
Wie im Fach Deutsch sind die Reisen in ihrem wesentlichen Inhalt zusammen mit einer Kostenschätzung zur vor
läufigen Budgetbestimmung in der Januarsitzung und mit dem detaillierten Programm sowie der endgültigen
Kostenplanung spätestens am 1. Juli dem Stiftungsrat zur Verabschiedung vorzulegen.
3. Oberstufe, 11. Klasse
3.1. Deutsch
Gefördert werden die fünf besten Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe; der Notendurchschnitt im Fach
Deutsch darf höchstens 1,9 betragen. Voraussetzung ist, dass die Betreffenden mindestens ein Schulhalbjahr bzw.
sechs Monate den Unterricht am Humboldt-Gymnasium Vaterstetten besucht haben. Die Preisträger erhalten eine
Urkunde und die Möglichkeit zur Teilnahme an einer von der Schule organisierten Gruppenreise gemeinsam mit
den Preisträgern im Fach Französisch z.B. zur Leipziger Buchmesse. Die Urkunde wird in feierlichem Rahmen am
Ende des Schuljahres verliehen.
3.2. Französisch
Gefördert werden die fünf besten Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe; der Notendurchschnitt im Fach
Französisch darf höchstens 1,9 betragen. Voraussetzung ist, dass die Betreffenden mindestens ein Schulhalbjahr
bzw. sechs Monate den Unterricht am Humboldt-Gymnasium Vaterstetten besucht haben. Die Preisträger erhalten
eine Urkunde und die Möglichkeit zur Teilnahme an einer von der Schule organisierten Gruppenreise gemeinsam
mit den Preisträgern im Fach Deutsch z.B. zur Leipziger Buchmesse. Die Urkunde wird in feierlichem Rahmen am
Ende des Schuljahres verliehen.
4. Oberstufe, Q12
4.1. Deutsch
Gefördert werden die besten 5 Schülerinnen und Schüler mit einer Durchschnittsbewertung von mindestens 13
Punkten. Bei Notengleichstand wird der Gesamtdurchschnitt aller Noten der Betreffenden im jeweiligen Schul
jahr mit herangezogen. Die Förderung beinhaltet eine die Preisträger für ihre Leistungen ehrende Urkunde, die
in feierlichem Rahmen durch den Stiftungsvorstand verliehen wird. Zusammen mit der Urkunde wird ein Gut
schein über 400,00 € überreicht, der bei Vorlage von Eintrittskarten kultureller Veranstaltungen eingelöst werden
kann. Als kulturelle Veranstaltungen in diesem Zusammenhang sind Opern, klassische Schauspiele und Konzerte
sowie Kunstausstellungen anzusehen. Der Gutschein ist nicht übertragbar Die Einlösung muss innerhalb eines
Jahres nach Aushändigung erfolgen. Die Auszahlung erfolgt jeweils in einem Gesamtbetrag nach Vorlage aller
verwendeten Eintrittskarten.
4.2. Französisch
Gefördert werden ebenfalls die 5 besten Schülerinnen und Schüler mit einer Durchschnittsbewertung von min
destens 13 Punkten. Bei Notengleichstand wird der Gesamtdurchschnitt aller Noten der Betreffenden im jewei
ligen Schuljahr herangezogen. Wie im Fach Deutsch besteht die Förderung aus einer die Preisträger für ihre Leis
tungen ehrenden Urkunde und einem Gutschein über 400,00 €, der bei Vorlage von Eintrittskarten kultureller
Veranstaltungen eingelöst werden kann. Als kulturelle Veranstaltungen in diesem Zusammenhang sind Opern,
klassische Schauspiele und Konzerte sowie Kunstausstellungen anzusehen. Die Überreichung von Urkunde und
Gutschein erfolgt in feierlichem Rahmen durch den Stiftungsvorstand. Für die Einlösung des Gutscheins gelten
die gleichen Bedingungen wie im Fach Deutsch.
5. Oberstufe, Q13
5.1. Deutsch
Anders als in den Jahrgangstufen 6 bis 12, wo die Jahrgangsbesten ohne individuelle Abstufung ausgewählt wer
den, erfolgt beim Abitur zur Förderung der Besten die Ermittlung eines ersten, eines zweiten und eines dritten
Preisträgers. Maßgebend sind die Noten der Abiturprüfung im Fach Deutsch. Dabei gilt als Voraussetzung für die
Förderung eine Mindestnote von 13 Punkten. Ist unter den Abiturbesten Notengleichstand festzustellen, so wird
der Durchschnitt der Zeugnisnoten im Fach Deutsch aus den beiden Halbjahren der Q13 zur Ermittlung der Preis
träger mit herangezogen. Besteht danach immer noch Notengleichstand, so soll die Durchschnittsbenotung der
sonstigen Abiturfächer mitberücksichtigt werden. Die Ehrung der drei Preisträger erfolgt einzeln durch den Stif
tungsvorstand während der Abiturfeier. Dabei erhalten sie zusammen mit dem Abiturzeugnis die Urkunde als
Gewinner des jeweiligen Stiftungspreises sowie einen Gutschein über 2.000,00 € für den 1. Preis, 1.500,00 € für
den zweiten und 1.000,00 € für den dritten Preis. Die Einlösung des Gutscheins erfolgt mit der Vorlage der Im
matrikulationsbescheinigung für ein Studium an einer europäischen Universität oder Hochschule. Die Gültigkeit
des Gutscheins ist zeitlich begrenzt auf drei Jahre nach Verleihung. In begründeten Einzelfällen kann eine Verlän
gerung des Zeitraums beantragt werden.
5.2. Französisch
Für das Fach Französisch soll ebenfalls ein erster, zweiter und ein dritter Preisträger ermittelt werden. Beurtei
lungskriterium ist die Note in der Abiturprüfung im Fach. Dabei gilt als Voraussetzung für die Förderung eine Mindestnote von 13 Punkten. Ist unter den Abiturbesten
Notengleichstand festzustellen, so wird der Durchschnitt der Zeugnisnoten aus den beiden Halbjahren der Q13
zur Ermittlung der Preisträger mit herangezogen. Besteht danach immer noch Notengleichstand, so soll die
Durchschnittsbenotung der sonstigen Abiturfächer mitberücksichtigt werden. Die Ehrung der Preisträger erfolgt
zusammen mit den Preisträgern im Fach Deutsch einzeln durch den Stiftungsvorstand zusammen mit der Zeug
nisverleihung während der Abiturfeier. Für die Höhe der Stiftungspreise, die Einlösung und die Gültigkeit der
Gutscheine gelten die gleichen Bedingungen wie im Fach Deutsch.
6. Zusätzlich zu den Jahrgangsbesten werden Preise an die Sieger in den schulinternen Vorlesewettbewerben
sowie im Wettbewerb „Jugend debattiert“ verliehen.
7. Allgemeines
7.1. Die Stiftung Eliteförderung geht davon aus, dass bei der Bewertung der Leistungen der Schülerinnen und
Schüler die Sprachzugehörigkeit des familiären Umfelds keine Berücksichtigung findet.
7.2. Gutscheine zum Erhalt von Stiftungspreisen sind nicht übertragbar. Nicht in Anspruch genommene Preise
gelten als verfallen.
7.3. Die Stiftung Eliteförderung bemüht sich in der Öffentlichkeit und privat um Zuschüsse und Spenden zur
Mitfinanzierung ihrer Fördermaßnahmen. Die Schule wird sie dabei im Rahmen ihrer Möglichkeiten unter
stützen. Eingehende Gelder dürfen nur für im Rahmen der Jahresplanung vorgesehene Fördermaßnahmen
verwenden werden.
7.4. Stiftungspreise, für die die geforderten Mindestnoten nicht erreicht werden, verfallen.
Stand: 16.07.2025
Stiftung Eliteförderung
Herr Rüdiger Modell
Vorsitzender des Stiftungsrats
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